luna77 hat geschrieben:
Eine frage der ganz anderen Art:
Kann ich eigentlich meine Spirale bzw. deren Einlage bei der Einkommenssteuererklärung (außerg. Belastung) geltend machen? Kennt sich da jemand aus? Und wenn die Lage in 2009 war, die Rechnung aber 2010 kam, welches Kalenderjahr zählt dann?
Allgemein kannst du Kosten immer nur in dem Veranlagungszeitraum geltend machen in dem du sie auch bezahlt hast.
Generell kannst du aussergewöhnliche Belastungen (wie eben Arztkosten) nur geltend machen wenn sie den zumutbaren Eigenanteil überschreiten..
Hier der betreffende $
http://dejure.org/gesetze/EStG/33.htmlAber (unter Vorbehalt ich bin kein Steuerprofi) du wirst dir schwertun das als eine aussergewöhnliche Belastung zu darzustellen. Weil es sich wahrscheinlich um Kosten der individuellen Lebensführung handelt. Bei der Pille funktionierts nicht, ausser du musst sie aus medizinischen Gründen nehmen..