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was meint ihr dazu??

 
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Ananas
Verhüterli


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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 16:25    Titel: was meint ihr dazu?? Antworten mit Zitat

Zitat:
Bekommst du ein Antibiotikum verordnet, solltest du deshalb für die Zeit der Behandlung sowie bis zu 7 Tage danach (neuerdings sogar vereinzelt Forderung bis zu 14 Tage danach!) zusätzlich zur Pille eine Barriere-Methode, z. B. ein Kondom, anwenden.


quelle

ich hab bis letzten sonntag ein AB genommen...in der packungsbeilage des AB stand nix bezüglich wechselwirkungen...in der datenbank, die ihr verlinkt habt stand folgendes "Wirkungsverminderung von: orale Kontrazeptiva (?) - wahrscheinlich vor allem von niedrig dosierten Präparaten"
ich hab natürlich trotzdem zusätzlich verhütet (vor allem, weil die aida ja wirklich niedrig dosiert is)....allerdings verwirrt mich die aussage auf der aida-homepage ein wenig...

was meint ihr?? ich finde es is so komisch vormuliert... Embarassed
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Luthién
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

wenn in der Packungsbeilage des Antibiotikums nichts von Wechselwirkungen mit der Pille drinsteht, ist eine Wechselwirkung auch nicht gegeben.
Stell Dir mal vor, was die Pharmaunternehmer Unterhalt zahlen müssten für Kinder, die aufgrund von nicht ausgewiesenen Wechselwirkungen mit hormonellen Kontrazeptiva entstanden sind... Wink da passen die schon auf!

Und zur Aida-Website: die Aida ist keineswegs eine der am niedrigsten dosierten Pillen. Es gibt nach wie vor Pillenpräparate, deren Packungsbeilagen überhaupt nicht ausreichend und umfassend über Fehler in der Einnahme, Wechselwirkungen und dergleichen aufklären. Deswegen würde ich der Website da nicht glauben, sondern der Packungsbeilage des Antibiotikums.
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Ananas
Verhüterli


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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

naja aber wie gesagt in der datenbank, die hier online war, stand das halt so drin mit den wechselwirkungen...deswegen hats mich nen bissle verwirrt...Wink
und ich fand halt auch die aussage mit den 14 tagen nen bissle komisch, weil ich davon noch nie was gehört hatte...
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Leila
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich bei der ganzen Sache auch noch wichtig finde: Die Pharmafirmen, die die Pille produzieren haben natürlich ein sehr großes Interesse daran, dass keine Anwenderin während der AB-Einnahme schwanger wird und sie sich damit Klagen einfahren. Und es ist natürlich wesentlich einfacher zu schreiben: "Bei Antibiotika-Einnahme zusätzlich verhüten" anstatt das alles genau aufzudröseln. Damit ist die Firma im Falle des Falles auf jeden Fall aus dem Schneider, ohne dafür jemals groß Aufwand betrieben haben zu müssen.
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Luthién
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in der datenbank, die hier online war,

Welche Datenbank war hier online? frage kopfkratz Confused
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Senta19
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sie meint die hier:
http://www.verhueten.info/ftopic1193.html
Wink

Glg,
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Alexa
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

ich kenn nur die mirelle und noche ine die so ähnlich klingt die niedriger dosiert sind, als aida/yasminelle
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Lune
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr müsst mal überlegen, wenn ich als Nfp-Beraterin die Hälfte vom Unterhalt zahlen muss, wenn ich einen Fehler bei einer Frau mache und die schwanger wird- dann müssen das Pharmaunternehmen ganz genauso.
Also werden die schon dafür sorgen, dass die Infos richtig verbreitet werden und es in Antibiotika steht, wenn da was wechselwirkt.
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Ananas
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

also meint ihr das mit den 14 tagen danach is nur nen zusätzlicher "schutz" gegen alle eventualitäten???
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Luthién
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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Leila
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BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lune hat Folgendes geschrieben:
Ihr müsst mal überlegen, wenn ich als Nfp-Beraterin die Hälfte vom Unterhalt zahlen muss, wenn ich einen Fehler bei einer Frau mache und die schwanger wird- dann müssen das Pharmaunternehmen ganz genauso.


Krass, das müsst ihr??

Aber ich stelle mir in so einem Fall die Beweislage seehr schwierig vor... Wie sichert ihr euch denn gegen sowas ab? (Ich meine, dass kann ja schnell passieren, dass eine Frau mal schlampt, aber dann die Schuld woanders sucht...)
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Lune
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Beiträge: 3102

BeitragVerfasst am: 17.02.2008 - 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wir müssen in die Karteikarte schreiben, dass wir ihr gesagt haben, dass man nie 100% Sicherhiet bekommt.
Und sie müssen es eben auch beweisen können. Laughing
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prinzessal
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BeitragVerfasst am: 18.02.2008 - 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lune hat Folgendes geschrieben:
Ihr müsst mal überlegen, wenn ich als Nfp-Beraterin die Hälfte vom Unterhalt zahlen muss, wenn ich einen Fehler bei einer Frau mache und die schwanger wird- dann müssen das Pharmaunternehmen ganz genauso.
Also werden die schon dafür sorgen, dass die Infos richtig verbreitet werden und es in Antibiotika steht, wenn da was wechselwirkt.


Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Pharmaunternehmen zahlen muss. Die Pille hat nunmal nicht 100%-ige Sicherheit. Und wie soll man es beweisen, dass man die Pille wirklich genommen hat und nicht vielleicht doch mal vergessen hat? Rechtlich kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, es wäre sehr interessant das zu wissen.
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